Elbbrücke Lauenburg – kurzfristige Einrichtung von Busshuttle – Notwendigkeit der Sperrung ab 12. Dezember von DB erneut bestätigt
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass der Prüfingenieur der DB InfraGO AG für die Elbebrücke Lauenburg erneut die Notwendigkeit der Sperrung des Gehwegs ab heute, 12. Dezember bestätigt hat; die Sperrung des Gehwegs muss daher ab heute 10:00 Uhr eingerichtet werden.
Aber: Es ist dem LBV.SH gelungen, kurzfristig ab heute, 12. Dezember, einen Busshuttle für Fußgänger einzurichten. Der Busbetrieb findet täglich zwischen 4:00 Uhr und 22:00 Uhr statt. Die Haltepunkte befinden sich in Lauenburg an der Haltestelle „Bahnhof“ und in Hohnstorf an der Haltestelle „Am Sportzentrum“. Der Radverkehr wird im Bereich des Bauwerks auf der Fahrbahn der B 209 mitgeführt.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr kann damit bis zum 5. Januar 2026 weiterhin im Normalbetrieb mit einer Spur je Fahrtrichtung über die Brücke geführt werden. Es wird aber um besondere Rücksichtnahme auf den Fahrradverkehr gebeten.
Um den sicheren Weiterbetrieb der Brücke zu ermöglichen, sind Sofortinstandsetzungen unausweichlich. Dazu müssen ab dem 5. Januar 2026 abschnittsweise halbseitige Sperrungen der Brücke eingerichtet werden.
Mit Hochdruck
Sowohl die Straßenbauverwaltung als auch die DB InfraGO AG als Brückeneignerin arbeiten mit Hochdruck an einer schnellen Reparatur: Es werden ab Januar Sanierungsarbeiten am Gehwegbelag sowie Sicherungsmaßnahmen an der Tragkonstruktion (unterhalb der Brücke) durch den Aufbau eines Gerüstes ausgeführt. Die Kosten für die kurzfristige Sanierungsarbeiten trägt der Bund bzw. die DB Infra GO AG. Die Höhe der Kosten können derzeit noch nicht vorausgesagt werden.
Hintergrund
Die im Jahr 1951 errichtete kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke führt die Bundesstraße 209 sowie die Eisenbahnstrecke Lübeck–Lüneburg über die Elbe und verbindet Schleswig-Holstein mit Niedersachsen. Das Bauwerk ist im Eigentum der DB InfraGO AG. Die Fahrbahn, die Übergangskonstruktionen der B 209 sowie der Gehwegbelag befinden sich jedoch in der Zuständigkeit des LBV.SH.
Der LBV.SH setzt diejenigen Erhaltungsmaßnahmen um, welche die Straßenbauverwaltung betreffen. Darüber hinaus gewährleistet der LBV.SH die Verkehrssicherheit der Bundesstraße und des Gehwegs. Die federführende Planung der gesamten Brücken-Instandsetzung liegt indes bei der DB InfraGO AG.
Immer informiert
Informationen zum Bauwerkszustand und zum Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen veröffentlicht der LBV.SH fortlaufend unter www.schleswig-holstein.de/b209-lauenburg im Internet.
Langfristig plant der LBV.SH eine neue B 209-Brücke. Informationen zur Planung des Neubaus finden sich unter www.schleswig-holstein.de/elbquerung-lauenburg.