Aktuelles
Vorschau auf Termine & Veranstaltungen
Letzte Änderung 19.08.2026
28.08. – Dorffest NEU!
09.09. – „Kleiner Seniorenausflug“ Samtgemeinde
13.09. – Direktwahl in der Samtgemeinde Scharnebeck
13.09. – Kommunal- und Gemeindewahl
14.09. – DRK Seniorennachmittag „Zuhause fit bleiben“
01.10. – DRK 2ter Blutspendetermin – Feuerwehrhaus Hohnstorf
11.10. – DRK Seniorennachmittag – Konzert Sassendorfer Musikscheune
09.11. – DRK Vortrag Kyra Alvermann „Barrierefreies, altersgerechtes Wohnen-sturzfrei leben im Alter“
07.12. – DRK Weihnachtsfeier mit Horst Jürgens – plattdeutsche Geschichten und Musik mit Stefan Tomaszewski und Anja Lehmann
Die „Schmökerecke“- Bücherstube von Kirche und DRK hat geöffnet an jedem Mittwoch von 10 – 11:30 Uhr.
Die Spielenachmittage finden immer an jedem 2. Dienstag im Monat im ev. Gemeindezentrum, Im Reeth 4, statt.
Die Leitung haben Renate Andresen und Elke Lüth.
Wahlbekanntmachung
Am 13.09.2026, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
finden Kommunalwahlen statt.
2. Die Wahlbezirke und die Wahlräume ergeben sich aus den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
bis zum 23.08.2026 übersandt worden sind.
3. Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die im jeweiligen Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Gesamtliste, für jede Listenbewerberin/jeden Listenbewerber und ggf. für jede Einzelbewerberin/jeden Einzelbewerber zur Kennzeichnung; bei der Wahl der Landrätin/des Landrates sowie der Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber.
4. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat drei Stimmen für die Kreiswahl, drei Stimmen für die Samtgemeindewahl, drei Stimmen für die Gemeindewahl, eine Stimme für die Wahl der Landrätin/des Landrates sowie eine Stimme für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters.
5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem die Stimmen gelten sollen.
Sie kann
1. bei der Wahl des Kreistages sowie des Samtgemeinderates und des Gemeinderates jeweils bis zu drei Stimmen vergeben
und diese verteilen auf
a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen
b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge, insgesamt jedoch nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig!
2. bei der Wahl der Landrätin/des Landrates sowie der Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters
lediglich eine Stimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber abgeben, der Stimmzettel ist sonst ungültig!
Steht nur eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Wahl, ist eindeutig kenntlich zu machen, ob mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt wird.
An die Reihenfolge der Bewerberinnen und der Bewerber innerhalb einer Liste ist sie nicht gebunden.
6. Die wählende Person soll dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigung vorlegen. Sie hat sich auf Verlangen des Wahivorstandes auszuweisen.
7. Die wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben,
8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an den unter Ziffer vier aufgeführten Wahlen nur durch Briefwahl teilnehmen.
Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihre/n Stimmzettel der Wahl/en, für die sie wahlberechtigt ist.
b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
d) Sie legt den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Samtgemeindewahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der zuständigen Samtgemeindewahlleitung abgegeben werden. Nach Eingang
bei der Samtgemeindewahlleitung darf der Wahlbrief nicht mehr zurückgegeben werden.
Auch bei gleichzeitiger Wahlberechtigung für die Kreis- und Gemeindewahlen sowie die Wahl der Landrätin/des Landrates und Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des
Samtgemeindebürgermeisters benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen weißen Stimmzettelumschlag und nur einen roten Wahlbriefumschlag.
9. Erhält bei der Direktwahl der Landrätin/des Landrates bzw. der Samtgemeindebürgermeisterin des Samtgemeindebürgermeisters von mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zu der den jeweiligen Direktwahlen eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Die möglicherweise durchzuführende/n Stichwahlen finden am 27.09.2026, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18,00 Uhr statt. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme für jede möglicherweise im Wahlgebiet notwendig werdende Stichwahl.
10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
11. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
Bekanntmachung
über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Kommunalwahlen am 13.09.2026
sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 27.09.2026
Bekanntmachung
über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin
oder des
Samtgemeindebürgermeisters
der Samtgemeinde Scharnebeck am 13.09.2026
Bekanntmachung
über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Samtgemeinderatswahl der Samtgemeinde Scharnebeck am 13.09.2026
Bekanntmachung
über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeindewahl der
Gemeinde Hohnstorf (Elbe) am 13.09.2026
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Lüneburg am 09.07.2026 unter dem Aktenzeichen 34.40 – 15.12.10 / 95 erteilt worden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 28.07.2026 bis zum 05.08.2026 in der Verwaltung der Samtgemeinde Scharnebeck, Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck, Zimmer 3.04
während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Neues aus dem Gemeindebüro
hvv Prepaidkarten jetzt auch im Gemeindebüro erhältlich
Ab dem 01.01.2026 fahren die Busse bargeldlos. Damit wird der Fahrkartenkauf schneller, sicherer und entspannter.
So funktioniert es:
- Mit der HVV App bequem digital bezahlen
- Oder mit der hvv Prepaid Card:
- Einfach an das Lesegerät beim Fahrpersonal halten und die Fahrt startet.
- Ohne Kreditkarte
- Ohne Bargeld
- Einfach an das Lesegerät beim Fahrpersonal halten und die Fahrt startet.
Die aufladbare hvv Prepaid Card ist ab sofort im Gemeindebüro erhältlich
Öffnungszeiten:
Mo. – bis Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag zusätzlich von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Preis 15 Euro, wiederaufladbar an allen Stationen der hvv.
Eine Liste der Ladestationen ist angefügt.
Pressemitteilung des LBV-SH zur Sperrung der Elbbrücke
Elbebrücke Lauenburg: Gehwegsanierung startet
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass am 19. Januar 2026 die ersten Arbeiten auf der B 209-Elbebrücke Lauenburg für die Sanierung des maroden, gesperrten Gehwegs beginnen. Das Einrichten der Umleitungsstrecke beginnt bereits heute, 15. Januar.
Kraftfahrzeuge
Die Bundesstraße B 209 ist für die Reparaturarbeiten ab 20. Januar im Laufe des Vormittags, wie bereits mitgeteilt, hierfür halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mithilfe einer mobilen Baustellenampel über die Elbebrücke geführt. Die halbseitige Befahrbarkeit verläuft Abschnittsweise (Wanderbaustelle), so dass der Fahrstreifen nicht durchgängig gesperrt ist.
Des Weiteren wird zur verkehrlichen Entlastung der B 209 eine großräumige Umleitungs- und Ausweichbeschilderung – mit Empfehlung einer weiträumigen Umfahrung – über Geesthacht ausgeschildert: Die Umleitung verläuft über die B 5, B 404 über Geesthacht und die A 39, welche in beide Richtungen befahren werden kann.
Radverkehr
Der Radfahrende werden während der Bauarbeiten hilfsweise auf der Fahrbahn geführt. Es wird weiterhin um besondere Rücksichtnahme auf Radfahrende gebeten.
Shuttlebus
Für Fußgängerinnen und Fußgänger steht bereits seit Dezember ein Shuttlebusbetrieb im 20-Minuten-Takt zur Verfügung. Dieser fährt auch weiter täglich zwischen 4:00 Uhr und 22:00 Uhr zwischen den Haltepunkten in Lauenburg an der Haltestelle „Bahnhof“ und in Hohnstorf an der Haltestelle „Am Sportzentrum“.
Hintergrund
Die im Jahr 1951 errichtete kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke führt die Bundesstraße 209 sowie die Eisenbahnstrecke Lübeck–Lüneburg über die Elbe und verbindet Schleswig-Holstein mit Niedersachsen. Das Bauwerk ist im Eigentum der DB InfraGO AG. Die Fahrbahn, die Übergangskonstruktionen der B 209 sowie der Gehwegbelag befinden sich jedoch in der Zuständigkeit des LBV.SH. Der Landesbetrieb setzt die Erhaltungsmaßnahmen um, welche die Straßenbauverwaltung betreffen. Darüber hinaus gewährleistet der LBV.SH die Verkehrssicherheit der Bundesstraße und des Gehwegs. Die federführende Planung der gesamten Brücken-Instandsetzung liegt indes bei der DB InfraGO AG.
Immer informiert
Informationen zum Bauwerkszustand und zum Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen veröffentlicht der LBV.SH fortlaufend unter www.schleswig-holstein.de/b209-lauenburg im Internet. Langfristig plant der LBV.SH eine neue B 209-Brücke. Informationen zur Planung des Neubaus finden sich unter www.schleswig-holstein.de/elbquerung-lauenburg.
Füllstände der Gasspeicher in Deutschland und Europa
Um eine Webseite zu übersetzen, nutzt man am besten die integrierte Funktion moderner Browser wie Chrome, Edge oder Firefox.
Die Stellungnahme der Gemeinde Hohnstorf/Elbe
zu den beiden Vorzugsvarianten der neuen Elbbrücke.
Sie wurde abgegeben an den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel wird Folgendes angeordnet:
Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,
Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren
ist ab sofort ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
3. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.
Die Scharnebecker Erschließungs- und Baugesellschaft verkauft aktuell
die Grundstücke für den
1. und 2. Bauabschnitt im Neubaugebiet „Adolf-Lüchau-Weg“.
Interessierte können sich hier informieren:
Open-Air-Entdeckungsreise
Am Wohnmobilstellplatz und an anderen Orten in Hohnstorf präsentieren sich bereits seit einiger Zeit Leinwände mit alten Panoramen und Szenen des Hohnstorfer Dorflebens.
